§ 41 SGB VIII

Hilfe für junge Volljährige

Ziel der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII ist es, junge Menschen schrittweise zu einer eigenverantwortlichen, selbstständigen und stabilen Lebensführung zu befähigen. Dabei werden sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt und bei der Entwicklung realistischer beruflicher und sozialer Perspektiven begleitet.

Die Wirksamkeit der Hilfe für junge Volljährige entsteht dann, wenn junge Menschen in ihren individuellen Lebens- und Übergangsphasen durch verlässliche, tragfähige und kontinuierliche Beziehungen begleitet werden. Insbesondere in Krisen- und Übergangssituationen benötigen junge Volljährige feste Bezugspersonen, die Orientierung geben, Sicherheit vermitteln und als verlässliche Rollenmodelle wirken.

Ein zentraler Schwerpunkt liegt in der Unterstützung bei der Bewältigung individueller Lebens- und Übergangssituationen, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Ausbildung, Beruf, soziale Integration sowie bei migrations- oder krisenbedingten Herausforderungen. Die Hilfe orientiert sich an den individuellen Ressourcen, Fähigkeiten und Entwicklungsbedarfen der jungen Volljährigen und setzt an ihrer jeweiligen Lebenssituation an.

Durch die gezielte Förderung lebenspraktischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen werden junge Volljährige darin unterstützt, tragfähige Lebensstrukturen aufzubauen und ihre Selbstständigkeit nachhaltig zu sichern.