In unseren ambulanten Hilfen begleiten wir Familien und unterstützen sie dabei, ihre eigenen Ziele zu entwickeln und umzusetzen. Dabei gehen wir von den individuellen Stärken und Bedarfen aus und arbeiten gemeinsam an Lösungen. Uns ist wichtig, die Expertise von Familien zu achten und sie darin zu unterstützen, ihre eigenen Ressourcen zu entdecken und die Möglichkeiten ihres sozialen Umfelds zu nutzen.
§ 18 Abs. 3 SGB VIII
Begleiteter Umgang ermöglicht den Kindern, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, wenn diese hoch zerstritten sind.
§ 27 Abs. 2 SGB VIII
Ein sozialpädagogisches Krisenclearing wird eingesetzt, wenn Familien in akute oder zugespitzte Krisensituationen geraten sind und unklar ist, welche Unterstützung erforderlich ist oder wie das Kindeswohl gesichert werden kann.
§ 27 Abs. 3 SGB VIII
Die aufsuchende Familientherapie richtet sich an Familien mit vielschichtigen psychosozialen Belastungen, bei denen umfassende, beziehungs- und systemorientierte Unterstützung erforderlich ist.
§ 29 SGB VIII
Soziale Gruppenarbeit unterstützt Kinder aus hochbelasteten Lebenslagen in einem geschützten und strukturierten Gruppenrahmen.
§ 30 SGB VIII
Wir begleiten Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg und stärken sie darin, Herausforderungen im Alltag, in der Schule oder im sozialen Miteinander gut zu bewältigen.
§ 31 SGB VIII
Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in belastenden Lebenssituationen oder bei Erziehungsherausforderungen, die sie allein nicht bewältigen können
§ 35 SGB VIII
Die Hilfe richtet sich an Jugendliche, die sich in besonders belastenden Lebenslagen befinden.
§ 41 SGB VIII
Ziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, junge Menschen schrittweise zu einer eigenverantwortlichen, selbstständigen und stabilen Lebensführung zu befähigen.