§ 18 Abs. 3 SGB VIII

Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ermöglicht den Kindern, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, wenn diese hoch zerstritten sind.


Gerade bei solchen Trennungen sind Kinder häufig emotional stark belastet. Sie geraten in Loyalitätskonflikte und sind hin- und hergerissen zwischen den Elternteilen. Unser Angebot schafft Struktur, Klarheit und Transparenz. Durch schriftliche Dokumentation und verbindliche Absprachen wird das Risiko emotionaler Eskalation reduziert.

Die Hilfen nach § 18 SGB VIII sind besonders wirksam, wenn das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt gestellt wird und Umgangsbegleitung als von Beginn an klar strukturierte, verlässliche Unterstützung in hochstrittigen Elternkonflikten verstanden wird, bei der nicht die elterliche Konfliktdynamik, sondern die Bedürfnisse, Belastungen und Entwicklungsinteressen der Kinder leitend sind.

Unsere Fachkräfte arbeiten mit einer allparteilichen, achtsamen Haltung. Sie begegnen beiden Elternteilen professionell, wertschätzend und deeskalierend. Dabei berücksichtigen wir die bezugsspezifischen Standards der Jugendämter.

Ziel ist es, die elterliche Verantwortung zu stärken und eine tragfähige Umgangsstruktur zu entwickeln.