§ 35 SGB VIII

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die Hilfe nach § 35 SGB VIII richtet sich an Jugendliche, die sich in besonders belastenden Lebenslagen befinden. Ziel ist es, ihnen durch eine individualisierte, intensive sozialpädagogische Beziehung, eine nachhaltige soziale Integration, emotionale Stabilisierung und eine Verselbstständigung zu ermöglichen.

Wir gehen davon aus, dass junge Menschen in belastenden Lebenslagen über Ressourcen verfügen, die durch tragfähige Beziehungen und intensive sozialpädagogische Begleitung aktiviert werden können.

Das Angebot wird durch eine Fachkraft kontinuierlich und sehr engmaschig begleitet und orientiert sich an den spezifischen Lebenslagen, Ressourcen und Belastungen des jeweiligen jungen Menschen. Der Hilfeprozess ist flexibel, bindungsstärkend und auf langfristige Entwicklungsziele ausgerichtet.