Ambulante Hilfen zur Erziehung

Unsere Angebote im Überblick

In unseren ambulanten Hilfen begleiten wir Familien und unterstützen sie dabei, ihre eigenen Ziele zu entwickeln und umzusetzen. Dabei gehen wir von den individuellen Stärken und Bedarfen aus und arbeiten gemeinsam an Lösungen. Uns ist wichtig, die Expertise von Familien zu achten und sie darin zu unterstützen, ihre eigenen Ressourcen zu entdecken und die Möglichkeiten ihres sozialen Umfelds zu nutzen.


Begleiteter Umgang

§ 18 Abs. 3 SGB VIII

Begleiteter Umgang ermöglicht den Kindern, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben, wenn diese hoch zerstritten sind.
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Clearing und Krisenintervention

§ 27 Abs. 2 SGB VIII

Ein sozialpädagogisches Krisenclearing wird eingesetzt, wenn Familien in akute oder zugespitzte Krisensituationen geraten sind und unklar ist, welche Unterstützung erforderlich ist oder wie das Kindeswohl gesichert werden kann.

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Aufsuchende Familientherapie

§ 27 Abs. 3 SGB VIII

Die aufsuchende Familientherapie richtet sich an Familien mit vielschichtigen psychosozialen Belastungen, bei denen umfassende, beziehungs- und systemorientierte Unterstützung erforderlich ist.

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Soziale Gruppenarbeit

§ 29 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit unterstützt Kinder aus hochbelasteten Lebenslagen in einem geschützten und strukturierten Gruppenrahmen.

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Erziehungsbeistandschaft

§ 30 SGB VIII

Wir begleiten Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg und stärken sie darin, Herausforderungen im Alltag, in der Schule oder im sozialen Miteinander gut zu bewältigen.

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Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 31 SGB VIII

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien in belastenden Lebenssituationen oder bei Erziehungsherausforderungen, die sie allein nicht bewältigen können.

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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35 SGB VIII

Die Hilfe richtet sich an Jugendliche, die sich in besonders belastenden Lebenslagen befinden.

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Hilfe für junge Volljährige

§ 41 SGB VIII

Ziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, junge Menschen schrittweise zu einer eigenverantwortlichen, selbstständigen und stabilen Lebensführung zu befähigen.

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